In Parscha Vajeetsee wurden die 12 Stammväter und ihre Schwester Dina geboren. Rachel war lange Zeit unfruchtbar, genau wie unsere erste Erzmutter Sara. Sara gebar erst im hohen Alter von 90 Jahren. Was sagt die Halacha, das jüdische Gesetz, über ältere Mütter?
Es ist Zeit für eine deutliche rabbinische Meinung, was die Halacha da zu sagt.
Ich gehe von einem normalen, kinderlosen jüdischen Ehepaar aus. Obwohl die durchschnittliche jüdische Familie in West-Europa kleiner ist als die Nicht-Jüdische, steht der Kinderwunsch im Judentum im Mittelpunkt. Unsere Stammmutter Sara war 90 Jahre alt, als sie Jitzhak bekam.
Einige Menschen sind voreingenommen was eine Schwangerschaft im hohen Alter betrifft, da sie diese Entscheidung, aber auch Möglichkeit mit dem durchschnittlichen Lebensweg des Einzelnen, nicht als „normal“ angesehen wird. Wir kennen jedoch keine Naturgesetzdoktrin. Eigene Eizellen für eine spätere Schwangerschaft einzufrieren, wie das zur Zeit (noch) nicht möglich ist, ist aus jüdischer Sicht nicht verboten. Neue Techniken müssen jedoch dahingehend getestet werden, was die Thora hierzu besagt. G“tt hat uns damit beauftragt (Exodus 21:19), heilend zu handeln, auch bei Fortpflanzungsproblemen.
Der medizinische Eingriff an sich stellt keine Einmischung in G“ttes Leitung der Welt dar.
ÄLTERE MÜTTER
Wenn eine ältere Frau sich wünscht, schwanger zu werden und ein Kind auf die Welt zu bringen, muss sie sich gegen viel Kritik wehren. Eine Frau Namens Margaretha aus Berlin wurde 63-jährig Mutter und brachte ein gesundes Mädchen zur Welt. In Indien gibt es sogar Frauen die noch 70-jährig gebären.
Leon Kass, der Vorsitzende des amerikanischen Rates für Bio-Ethik, sagt folgendes:
„Alle natürliche Grenzen, die uns als menschliche Wesen benannt wurden, stehen zur Diskussion. Die Grenze zwischen Mensch und Tier einerseits, die Grenze zwischen Mensch und Supermensch andererseits. Die Grenzen des Lebens, die Grenzen des Todes“.
Is the sky the limit?
Können „Großmütter“ überhaupt gut erziehen? Kinderpsychologen reagieren zurückhaltend, da es natürlich stark von den Umständen abhängt. Jedoch ergaben Studien, dass hier keine grossen Probleme zu erwarten sind. Und in Bezug auf die oben erwähnte Mutter (Margaretha) kümmert diese sich um ein gut funktionierendes Familiennetzwerk falls sie einmal ausfallen sollte.
Wer soll das jedoch bezahlen?
Bei Margaretha ließ der italienische Arzt Severino Antinori eine gespendete weibliche Eizelle mit einem männlichen Spermium befruchten. Es erfolgte dann die Einpflanzung in Margarethas Gebärmutter. Zusätzlich wurde sie hormonell behandelt, um dann das Kind durch Kaiserschnitt zu entbinden. Letztendlich sind dies auch hohe Kosten, die auf das Gesundheitssystem zurückfallen, das nahezu alle Krankenversicherten mittragen. Die drei ivf-Behandlungen (In-vitro-fertilization) werden zu dem vergütet, sowie das Einfrieren von Eizellen für die geplante Schwangerschaft (Verifikation genannt). Wichtig ist auch, dass ein Arzt, der zu dieser Sache konsultiert wird, kein Werturteil abgibt, damit die Neutralität in der Entscheidungsfindung beibehalten wird.
GENETISCHE AUSSONDERUNG?
Dürfen Reagenzglas-Embryonen auf einer genetischen Basis beurteilt werden? Laufen wir Gefahr, das wir den Weg frei machen für das sogenannte „Kind auf Bestellung“?
Konservative Gläubige sind hier strikt dagegen.
Wir stehen am Anfang einer biotechnischen Revolution. Für therapeutische Ziele ist dieses in der Tat eine hoffnungsvolle Zukunftsaussicht. Aber die Konsequenz daraus ist heute schon absehbar. Eltern werden mit konkreten Bestelllisten kommen: Wunsch Augenfarbe, hoher IQ, eine bestimmte Antikörper gegen Kinderkrankheiten und so weiter. Nur Wohlhabende Eltern werden sich eine Baby wie vom Zeichenbrett leisten können. Auf diese Weise wird die Kluft zwischen arm und reich erweitert in „Habende“ und „Nicht-Habende“.
Aber was ist vernünftig?
Vor 40 Jahren reagierte jeder auch panisch auf IVF, während heute, weltweit, mehr als eine Million Reagenzglasbabys auf der Welt sind.
Eltern haben eine biblische Verpflichtung, Kinder auf die Welt zu setzen. Auch wenn dies spät erfolgen sollte, bleibt jedes Menschenleben eine gute Entscheidung. Nach dem Jüdischen Gesetz ist jedoch niemand verpflichtet, irgendwelche künstliche Eingriffe zu unternehmen, um Kinder zu bekommen.
Und wie steht es mit den Rechten der Kinder?
WER IST DIE MUTTER UND WER DER VATER?
Wer ist letztlich die Mutter?
Die Spenden der Ei- und der Samenzelle werden durch unsere Weisen nicht einfach gut geheißen. Zum Beispiel können Identitätsprobleme bei den Kindern auftauchen. In West-Europa ist es außerdem gesetzlich verankert, dass die gebärende Mutter die leibliche Mutter ist.
Spende-Mutter jüdisch und die Schwangere nicht
Sollte es nun der Fall sein, dass die Spende-Mutter jüdisch ist und die Schwangere nicht, oder umgekehrt, haben unsere Weisen über den Status des Kindes Erklärungen finden können.
Vater wird man ab dem Augenblick der Empfängnis. Laut Rabbi Akiva Eger (18. Jahrhundert, Ungarn) steht auch die Mutterschaft mit der Empfängnis fest. Aber Rabbi Joseph Engel (19. Jahrhundert, Polen) meint, dass man erst Mutter bei der Geburt des Kindes wird.
Laut Rav Engel ist das Kind ausschließlich Familie der gebärenden Mutter. Theoretisch könnte das Kind Familienmitglieder der Spende-Mutter heiraten (genetische Probleme müssten selbstverständlich vermieden bzw. ausgeschlossen werden). Aber Rav Eger würde dieses Letzte verbieten. Der Sicherheit wegen (Lechumra) darf das Reagenzglasbaby später weder Familienmitglieder der Spende-Mutter noch von der schwanger gewesenen Mutter, die das Kind ausgetragen hatte, heiraten.
KATHOLISCHE SPENDE-MUTTER
Wenn die Spende-Mutter nicht-jüdisch und die gebärende Mutter Jüdisch ist, hängt der Status von unserer halachischen Sichtweise ab:
- Ist unsere Betrachtungsweise so, dass ein Embryo ein „Teilstück“ der austragenden Mutter wird, dann ist das Kind automatisch Jüdisch.
- Nehmen wir jedoch an, dass ein Embryo kein „Teilstück“ der Mutter bildet, und somit nicht automatisch ihren Status erhält, dann müsste die Jüdische Mutter schwanger und unter rabbinischer Aufsicht eines Beith Din von 3 Dayanim (religiösen Richter) in eine Mikwe (rituelles Bad) eintauchen.
So wird ihr Ungeborenes, unabhängig von der Mutter, jüdisch. Da der Fötus beim Übertritt zum Judentum minderjährig ist, kann es vor der Bar- oder Bath-Mizwah entscheiden, ob es jüdisch bleiben möchte (obwohl dieses heute nicht mehr üblich ist).
PROBLEME
Einige Psychologen befürchten eine Zersplitterung der Mutterschaft. Ein Kind aus einem kooperativen Fortpflanzungsvorgang hat mindestens zwei Mütter: eine genetische und eine familiäre. Die Zulassung einer Kombination von Samen- und Eizellenspende bewirkt eine noch weiterführende Zersplitterung des Familienbezugs.
Das Spenden von Geschlechtszellen ist problematisch, aber wird, wenn dieses nun mal erfolgt ist, von den meisten Chachamim (Gelehrten) nicht als eine übertriebene Art betrachtet. Das Kind sollte nicht als unehelich gelten, oder schlimmer noch, als ungesetzlich, da es aus einem technischen Vorgang, ohne körperliche Vereinigung, entstanden ist. Künstliche Befruchtung mit dem Sperma eines Spenders wird im Allgemeinen nicht erlaubt, da die Identität des Spenders sorgfältigst geheim gehalten wird.
Man geht das Risiko ein, dass das Kind später seine Halbschwester oder ihren Halbbruder (ein anderes Kind des Spenders) heiratet (Inzest).
Probleme
Es wird ebenfalls als unerwünscht gesehen, dass das Kind seine Abstammung nicht erfährt. Auch auf dem Gebiet des Rechts auf Erben entstehen Schwierigkeiten. Für den Vater wird das Kind nie als sein Eigenes gelten können, da es biologisch nicht von ihm ab stammt. Aus dem Gefühl heraus kann dies natürlich anders sein. Das jüdische Gesetz ermutigt Kinder in die eigene Familie mit aufzunehmen und sie zu versorgen. Aber eine echte Art der Adoption, wie es das deutsche Gesetz regelt, gibt es im Judentum nicht.
